"Ich würde gerne Physiotherapie in Form von Hausbesuchen in Anspruch nehmen, was muss ich tun?"
1. Verordnung (Hausarzt)
Für die Inanspruchnahme von Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung Ihres Hausarztes oder Facharztes. Diese sollte den Vermerk ‚Hausbesuch‘ enthalten sowie die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten. Idealerweise lautet der Text:
10 x Physiotherapie
10 x Teilmassage
10 x Hausbesuch
2. Chefärztliche Bewilligung (Krankenkasse)
Für eine anteilige Kostenrückerstattung ist es notwendig, diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vorab chefärztlich bewilligen zu lassen.
3. Einreichen (Krankenkasse)
Anteilige Kostenrückerstattung: Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie von ihrem Therapeuten eine Rechnung über die von Ihnen bezahlten Therapieeinheiten. Diese können Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Weiters: Falls Sie präventive Physiotherapie in Anspruch nehmen wollen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Wien - alle Bezirke.
Wir bieten Physiotherapie-Hausbesuche in ganz Wien an.
Kosten:
Physiotherapie | 30 Minuten | 52,00 € |
Physiotherapie | 45 Minuten | 78,00 € |
Physiotherapie | 60 Minuten | 104,00 € |
Teilmassage | 15 Minuten | 26,00 € |
Hausbesuch/ Wien (Pauschale für An- und Abfahrt) | 32,00 € |
Rückerstattung:
Wir sind Wahltherapeuten bei allen gängigen Krankenkassen. Das heißt, Sie bezahlen zunächst die in Anspruch genommenen Therapieeinheiten bei Ihrem Therapeuten. Dann können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, welche Ihnen einen Teil davon rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich, meist werden zwischen 40 - 80% rückerstattet.
Die genaue Höhe der Kostenrückerstattung erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Hinweis: Die Kostenbeteiligungen durch die zuständige Krankenkasse erfolgt selbstverständlich nur dann in den angeführten Höhen, wenn sowohl die angeführte(n) Therapiemaßnahme(n) als auch der Hausbesuch bereits vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt wurde.
Aktuelle Rückerstattungstarife der häufigsten Krankenkassen:
Stand: 11/2023
Unverbindliche Information!
Beispiel KFA:
Physiotherapieá 45 Minuten inkl. Hausbesuch: | 110,00 € |
Rückerstattung durch KFA: | -66,15 € |
Selbstbehalt (Ihre Kosten): | 43,85 € |
Beispiel BVAEB:
Physiotherapie á 45 Minuten inkl. Hausbesuch: | 110,00 € |
Rückerstattung durch BVA: | -63,75 € |
Selbstbehalt (Ihre Kosten): | 46,25 € |
Die 10% Selbstbehalt für Patienten der BVAEB wurden bei diesem Beispiel bereits berücksichtigt.
Beispiel SVS:
Physiotherapie á 45 Minuten inkl. Hausbesuch: | 110,00 € |
Rückerstattung durch SVA: | -67,73 € |
Selbstbehalt (Ihre Kosten): | 42,27 € |
Beispiel ÖGK:
Physiotherapie á 30 Minuten; TM á 15 Minuten, inkl. Hausbesuch: |
110,00 € |
Rückerstattung durch WGKK: | -72,83 € |
Selbstbehalt (Ihre Kosten): | 37,17 € |
Die Telefonnummern der einzelnen Krankenkassen finden Sie unter Links.
Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese möglicherweise die Restkosten.
Weiters besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt am Jahresende beim Steuerausgleich geltend zu machen.
Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch:
0650 - 99 99 758